Trail-Events UG (haftungsbeschränkt)
Robert-Koch-Str. 34
33102 Paderborn
HRB 18325
Vertreten durch:
Brigitta Bergmeier-Tillmann
Kontakt
Telefon: 0525156671
E-Mail: in**@*********ls.de
Redaktionell verantwortlich
Trail-Events UG (haftungsbeschränkt)
Robert-Koch-Str. 34
33102 Paderborn
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein (https://www.verbraucher-schlichter.de).
Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen der Trail Events UG Paderborn
Veranstalter: Trail-Events UG, Robert-Koch-Straße 34, 33102 Paderborn
www.powertrails.de
Vertreten durch die Geschäftsführerin: Brigitta Bergmeier-Tillmann
Handelsregister: Paderborn, HRB 18325
Der Veranstalter macht die Teilnahmebedingungen auf der Website (www.powertrails.de) öffentlich und fordert ausschließlich natürliche Personen auf, die nach eigenem Empfinden in körperlicher und psychischer Verfassung sind, eine derartige sportliche Herausforderung zu bewältigen. Es wird deutlich kommuniziert, dass jeder Teilnehmer die Möglichkeit hat, vorzeitig aufzuhören, idealerweise in Gruppen zu bleiben und zu wandern. Allen Teilnehmern mit gesundheitlichen Einschränkungen oder psychischen Problemen wird nachdrücklich von einer Teilnahme abgeraten. Von jedem Teilnehmer wird eine grundsätzliche sportliche Grundverfassung erwartet und jeder ist für sein eigenes Wohl, sowie seine Sicherheit selbst verantwortlich.
Die Teilnahme (insbesondere beim POWERTRAILS „GO!“) erfolgt auf eigenes Risiko.
1) Veranstaltungsbuchung
Die Vorstellung der Veranstaltungen auf der Homepage www.powertrails.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Anmeldung dar.
Durch Abschließen des Kaufs der Tickets und Zusatzdienstleistungen und -produkte über den Online-Shop www.powertrails.de geben Sie Ihre verbindliche Bestellung ab.
Die Veranstaltungsbuchung kommt zustande, wenn wir Ihre Anmeldung nach Eingang Ihrer Zahlung des zugehörigen Teilnahmeentgeltes per E-Mail unmittelbar nach deren Erhalt bestätigen und annehmen.
2) Veranstaltungsabsage
Ist der Veranstalter aufgrund höherer Gewalt, aus Sicherheitsgründen, aufgrund behördlicher Anordnungen oder anderer unvorhersehbarer und vom Veranstalter nicht zu vertretender Umstände verpflichtet, eine Veranstaltung zu ändern oder ganz abzusagen, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf die Rückerstattung des Teilnahmeentgeltes. Muss die bereits begonnene Veranstaltung abgebrochen werden, so besteht kein Rückerstattungsanspruch der Teilnehmer.
3) Verpflichtende Mindestausrüstung der Teilnehmer & Haftungsausschluss
Zum Schutz der Gesundheit der Teilnehmer, ist jeder Teilnehmer selbst verpflichtet, eine eigene Mindestausrüstung zur Veranstaltung mitzubringen und ständig mitzuführen. Damit wollen wir sicherstellen, dass Jeder für jede Tages- und Nachtzeit, die Witterung, sowie eventuelle Notfälle ausgestattet ist.
Diese verpflichtende Mindestausrüstung umfasst:
Warme Kleidung (bei den längeren Distanzen)
Sonnen- und Regenschutz
Mobiltelefon mit ausreichender Akkukapazität und ggf. Power-Bank
Stirnlampe mit ausreichender Akkukapazität (bei Dunkelheit auf der Strecke)
Wasserbehälter (Flaschen oder Trinkblase).
Proviant (ausreichend für eine Distanz von 20 Kilometer)
Jeder Teilnehmer ist für seine Gesundheit vor, während und nach der Veranstaltung selbst verantwortlich. Dies betrifft auch die ausreichende und ausgewogene Nahrungsaufnahme. Der Veranstalter über nimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers vor, während und nach der Veranstaltung. Für Jugendliche unter 18 Jahren und deren Gesundheitszustand haften deren Eltern.
4) Sicherheitshinweise & Haftungsausschlüsse für POWERTRAILS
Die verschiedenen ausgeschriebenen Wanderstrecken führen sowohl durch erschlossene als auch durch naturbelassene Abschnitte. Je nach Witterung können daher rutschige Passagen vorkommen, Erdreich abgetragen werden oder verborgene Hindernisse wie Wurzeln, Bauschutt, Müll oder Ähnliches zum Vorschein kommen. Auch bei trockenem Wetter kann der Veranstalter einzelne Gefahrenstellen entlang der Strecke nicht ausschließen. Für die Trittsicherheit ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich, der Veranstalter übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden bei Stürzen oder beim Umknicken.
Die Strecke kann auch durch Waldgebiete führen. Viele Waldgebiete sind aufgrund von Sturm, Trockenheit, Schädlingsbefall oder Baumkrankheiten beschädigt. Auch trotz vorheriger Gefahrenuntersuchung durch geschultes Forstpersonal können damit einhergehende Gefahren (etwa herabfallende Äste, umfallende Bäume) nicht vollends ausgeschlossen werden. Weder der Veranstalter noch der Waldeigentümer übernehmen hierfür eine Haftung. Überdies übernehmen weder der Veranstalter noch der Waldeigentümer eine Haftung für abiotische Gefahren (etwa Sturm und Gewitter, Schnee und Eis, Starkregen und Unterspülung, Feuer und Waldbrand), biotische Gefahren wie Fuchsbandwurm, Eichen-Prozessionsspinner oder Zeckenbisse samt Folgeerkrankungen sowie für sonstige Gefahren wie eventuelle allergische Reaktionen, Vergiftungen durch Verspeisen von wilden Beeren, Früchten oder Pilzen, oder Verletzungen durch Umknicken, Abrutschen oder Stolpern.
Aufgrund von Temperatureinbrüchen oder Durchnässung (Regen, Schweiß) kann es zur Unterkühlung kommen. Ebenso kann es bei Hitze oder starker Sonneneinstrahlung zu Überhitzung (Hitzschlag) und Sonnenbrand kommen. Jeder Teilnehmer ist selbst dazu verpflichtet, die Wetteraussichten für den Veranstaltungstag zu prüfen und sowohl seine Bekleidung als auch sein Verhalten entsprechend anzupassen. Unter Berücksichtigung der Veranstaltungsdauer empfiehlt der Veranstalter grundsätzlich die Vorbereitung sowohl auf Kälte, Nässe und Hitze.
Bei starkem Wind ist jeder Teilnehmer dazu angehalten, sich eigenverantwortlich in Sicherheit zu bringen und umgehend Schutz vor herumfliegenden Gegenständen zu suchen. Besonders in Waldpassagen ist äußerste Vorsicht geboten und bei drohendem Unwetter schnell nach geeigneten Schutzmöglichkeiten zu suchen. Der Veranstalter behält sich vor, besonders kritische Streckenabschnitte kurzfristig umzuleiten oder für die Dauer des Sturms ganz zu sperren. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Leichtsinnigkeit der Teilnehmer oder die Nichtbeachtung der Weisungen des Veranstalters verursacht werden.
Bei Gewitter gelten die allgemeinen Schutzregeln für das Verhalten im Freien. Wird man im freien Gelände von einem Gewitter überrascht, sollte eine Senke aufgesucht werden, in die man sich kauern kann. Dort sollte man auf einer isolierenden Unterlage wie einem leeren Rucksack oder einer Isomatte in die Hocke gehen und die Beine mit den Armen umklammern. Man sollte sich nicht hinlegen, da sonst der Körper den Blitzen eine zu große Angriffsfläche bietet. In Wäldern sollte man möglichst zu einer Lichtung oder zum Waldrand gehen, sich dort hinhocken und möglichst klein machen. Bäume bieten keinen Schutz vor Gewittern, im Gegenteil: Blitzentladungen suchen sich hohe Punkte. Dazu gehören Antennen, Türme, Masten oder eben hohe Bäume. Der bekannte Spruch „Buchen soll man suchen, vor Eichen soll man weichen“ ist schlicht falsch. Werden Gruppen vom Gewitter überrascht, sollten sie sich aufteilen, denn auch damit verkleinern sie die Angriffsflächen bei einem möglichen Blitzeinschlag. Regenschirme, Wanderstöcke, Zeltstangen, Fahrräder und andere Metallteile bieten dem Blitz eine gute Angriffsfläche und sollten aus Körpernähe entfernt werden. Auch hier behält sich der Veranstalter vor, bestimmte Streckenabschnitte kurzfristig umzuleiten oder für die Dauer des Gewitters ganz zu sperren oder die Veranstaltung kurzfristig zu unterbrechen.
Bei längeren Distanzen und Wandern in der Dunkelheit ist eine vernünftige eigene Ausleuchtung der Strecke unabdingbar. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für durch schlechte Lichtverhältnisse leicht zu übersehende Hindernisse am Boden oder in Körperhöhe. Jeder Teilnehmer ist dazu angehalten, Ersatzbatterien und Ersatzlampen mitzuführen. Sollten diese verloren gehen oder funktionsuntüchtig werden, ist umgehend Hilfe von anderen Teilnehmern anzufordern.
Für die jeweilige Distanz ist auf ausreichende Verpflegung selbst zu achten. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, ständig mindestens 2 Liter Flüssigkeit mit sich zu führen. Der Veranstalter richtet zwar eine geeignete Verpflegungsstelle entlang der Strecke in Form des POWERTRAIL Base Camp ein, für das Abdecken des eigenen Energiebedarfs ist aber dennoch jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Für etwaige Gesundheitsschäden durch Dehydration oder andere Mangelerscheinungen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Es dürfen keinerlei gesundheitliche Bedenken gegen die Teilnahme an einer Langdistanz-Wanderung vorliegen. Bei Vorerkrankungen z. B. des Herz-Kreislauf-Systems, etc. ist eine vorherige Konsultation mit dem behandelnden Arzt dringend empfohlen. Körperliche Fitness und ausreichendes Training vor der Veranstaltung sind Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme. Der Veranstalter haftet nicht für Gesundheitsschäden, auch nicht für die, die auf hohe Belastung zurückzuführen sind.
Der Veranstalter behält sich vor, die Strecke, den Start und bzw. oder die Streckenposten auch kurzfristig zu ändern, wenn dies nach pflichtgemäßem Ermessen geboten erscheint. In gleicher Weise behält sich der Veranstalter vor, Startzeiten, Startgruppengrößen und vergleichbare Rahmenbedingungen anzupassen. Die Belastungen für die Teilnehmer werden dabei so gering wie möglich gehalten. Zuschauer können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn diese den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung gefährden könnten.
5) Jugendliche & Kinder, Familien & Gruppen
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind ausschließlich in Begleitung min. eines Elternteils / eines Erziehungsberechtigten zum Start berechtigt.
Mit der Übermittlung der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er über 18 Jahre alt ist.
Für die Teilnahme von Familien und/oder Gruppen mit Kindern und Jugendlichen sind diese Teilnahmebedingungen für die gesamte Familie / Gruppe umzusetzen. Die erwachsenen Teilnehmer haben eigenverantwortlich für die Ausstattungen, Verpflegungsversorgungen und die Aufsicht der Kinder und Jugendlichen während der gesamten Veranstaltung Sorge zu tragen.
6) Haftungsbeschränkung
Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Sach- und Vermögensschäden aus, die Teilnehmern, Besuchern und Tieren durch leichte Fahrlässigkeit / Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Vertreter, Angestellten, Erfüllungsgehilfen oder außenstehenden Dritten entstehen. Er schließt die Haftung auch für Diebstähle, Feuer und sonstige Vorfälle aus.
Die vertragliche und außervertragliche Haftung des Veranstalters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Gleiches gilt für die Haftung der Angestellten und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung des Veranstalters auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine Hauptpflichten des Vertrages sind, haftet der Veranstalter nicht. Als Hauptpflichten gelten dabei solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmer als Vertragspartner vertrauen dürfen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Die Teilnehmenden tragen die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden, auch für von ihnen verursachten Schäden Dritter. Jeder Teilnehmer entbindet den Veranstalter sowie alle Mitwirkenden von jeglicher Haftung für von ihm verursachte Unfälle oder Schäden, soweit gesetzlich zulässig.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schäden, sofern der Veranstalter seine Haftung aufgrund zwingender Gesetzeslage nicht beschränken kann. Hier gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt das auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
7) Anweisungen des Veranstalters
Den Anweisungen des Veranstalters ist stets Folge zu leisten. Eine Nichtbefolgung kann zum Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung führen, ein Anspruch auf (Teil-)Rückerstattung des Veranstaltungsentgeltes ist in diesem Falle ausgeschlossen.
8) Befolgung der Straßenverkehrsordnung
Jeder Teilnehmer muss sich während der Veranstaltung an die Straßenverkehrsordnung halten. Die Veranstaltung findet auf nicht abgesperrten Strecken statt und die Teilnehmer agieren als eigenständige und für sich selbst verantwortliche Verkehrsteilnehmer.
10) Angebote von Partnern der Veranstaltung (kommerzielle Dritte)
Die Durchführung von Angeboten von Partnern des Veranstalters obliegt allein den Partnern. Der Veranstalter schließt jegliche Haftung aus.
11) Stornierung
Eine Stornierung der Teilnahme ist nach Anmeldung, Zahlung, Bestätigung und Annahme grundsätzlich nicht möglich. Nach § 312 g BGB sind Veranstaltungs-Anmeldungen von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.
Falls ein Teilnehmer verhindert ist, kann er einen Ersatzteilnehmer für dieselbe Veranstaltung bis vier Tage vor Veranstaltungsbeginn per Mail benennen. Hat der Teilnehmer zudem Produkte, wie z.B. T-Shirt, etc. bestellt, kann das Geld hierfür nicht zurückerstattet werden. Die Produkte können vom Ersatz-Teilnehmer während des Starts der Veranstaltung abgeholt werden.
12) Ausschluss von der Veranstaltung
Der Veranstalter behält sich vor Teilnehmer, die sich nicht verantwortungsvoll verhalten, von der Teilnahme vor und während der Veranstaltung auszuschließen. Mögliche Gründe dafür sind: unzureichende Ausrüstung, Alkoholkonsum, Drogenkonsum, Betäubungsmittel-Konsum, Verletzungen, Umweltverschmutzung, Selbst- und Drittgefährdung, Widersetzung der Anweisungen des Veranstalters, etc. Die Aufzählung ist nicht vollständig.
Die Rückerstattung der Teilnahmegebühr auch teilweise ist ausgeschlossen.
13) Foto- und Filmaufnahmen
Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Veranstaltungen Foto- und Video-Aufnahmen mit dem Zweck zur Veröffentlichung und zur öffentlichen Berichterstattung, auch durch vom Veranstalter unabhängigen Dritten, gemacht werden.
Ein Teilnehmer, der nicht fotografiert oder gefilmt werden möchte, gibt dies direkt der die Aufnahmen tätigenden Person (z.B. Fotograf) zu verstehen.
Für den Veranstalter gilt:
Zweck: Die Aufnahmen können auf der Website und den Social-Media-Kanälen des Verantwortlichen und dessen Kooperationspartnern sowie für Presseveröffentlichungen und PR und in Rundfunk-, TV- und Printmedien veröffentlicht werden.
Dauer der Verarbeitung: Die Aufnahmen werden nur so lange gespeichert, wie es für den vorgenannten Zweck erforderlich ist. Anschließend werden sie gelöscht.
Rechtsgrundlage: Die Verarbeitung erfolgt aufgrund des berechtigten Interesses des Verantwortlichen, das von ihm organisierte Event bildlich bzw. filmisch zu dokumentieren und gegenüber einer größeren Öffentlichkeit hierüber positiv zu berichten (Art. 6 Abs. 1 lt. f DSGVO).
Teilnehmerrechte: Teilnehmer haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit. Ebenso haben Sie das Recht, eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einzulegen. Hinsichtlich der Verarbeitung der Aufnahmen und eines möglichen Widerspruchs wenden Sie sich bitte direkt an die E-Mail-Adresse in**@*********ls.de.
14) Streitbeilegung
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.
15) Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung zu treffen, die dem mit der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung erstrebten Ziel und Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt. Überschriften haben rein erläuternde Funktion und sind unverbindlich.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Paderborn.
Paderborn, Januar 2026
